Familienvisum (Non-O) – Thailand
Zu Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern ziehen (2026)
Was ist das Familienvisum (Non-O)?
Das Non-Immigrant O Visum ('Thai Family' Option) ermöglicht den Aufenthalt in Thailand auf der Grundlage direkter familiärer Bindungen zu einem thailändischen Staatsangehörigen. Es ist das Standardvisum für Ehepartner von Thailändern und ausländische Eltern, deren Kind die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
Für wen ist dieses Visum?
Kompatible Profile
- • Legal verheiratet mit einem Thailänder / einer Thailänderin.
- • Gesetzlicher Elternteil eines thailändischen Kindes.
- • Abhängiger (Kind/Ehepartner) eines Inhabers eines Arbeits- oder Ruhestandsvisums.
Nicht kompatible Profile
- • Konkubinat / Lebensgemeinschaft (nicht anerkannt).
- • Freundin ohne Heiratsurkunde.
- • Freunde oder entfernte Verwandte.
Aufenthaltsdauer und Gültigkeit
Hauptbedingungen und Kriterien
- Offizielle Heiratsurkunde (Kor Ror 2/3) ODER Geburtsurkunde des Kindes.
- Finanzieller Nachweis: 400.000 THB auf der Bank oder 40.000 THB monatliches Einkommen.
- Nachweis des Zusammenlebens (Fotos, Hausplan, Zeugenaussagen).
- Hausbesuch durch die Einwanderungsbehörde möglich.
Arbeit und erlaubte Tätigkeiten
Arbeit erlaubt (unter Bedingungen)
Im Gegensatz zu Touristenvisen erlaubt das Non-O Familienvisum die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Sobald diese vorliegt, können Sie legal für jedes thailändische Unternehmen arbeiten, ohne ein Business-Visum (Non-B) zu benötigen.
Erneuerung und Verlängerungen
Die jährliche Verlängerung erfolgt bei der Einwanderungsbehörde. Der Prozess dauert etwa 30 Tage. Sie müssen jedes Jahr nachweisen, dass die Mittel noch auf der Bank sind und die Ehe noch besteht.
Einschränkungen und Wachsamkeitspunkte
Scheidung = Annullierung
Im Falle einer Scheidung wird das Visum sofort annulliert (oft verbleiben 7 Tage zum Verlassen des Landes). Dies ist eine prekäre Situation für jene, die vollständig von diesem Visum abhängen.
Unterstützung bei der Heirat benötigt?
Wir verwalten den Papierkram für die Heiratsverlängerung.